2024-11-21
Fahrzeughalter ermitteln: Rechtslage und Gründe
Ob rote Ampel, Autodiebstahl, Parkverstoß oder geprellte Zeche an der Tankstelle, es gibt viele Gründe, warum Behörden, Anwälte oder auch Privatpersonen den Kfz-Halter ermitteln müssen. Denn auch, wenn du als Fahrer eines Autos nicht notwendigerweise der Fahrzeughalter bist, so ist letzterer doch immer der Ansprechpartner im Falle einer Ordnungswidrigkeit und eventueller Bußgeld- und Schadensersatzansprüche.
Aber auch beim Gebrauchtwagenkauf hilft das Wissen über eventuelle Vorbesitzer, um den Zustand und den Wert des Fahrzeugs besser beurteilen zu können. Allerdings ist die Halterermittlung mit einigen (rechtlichen) Hürden verbunden. Warum, welche dies sind und wie du dennoch mehr über mögliche Vorbesitzer erfahren kannst, erklären wir dir hier.
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Kann man den Halter des Fahrzeugs ermitteln?
Aus Datenschutzgründen ist die Halterabfrage per Kennzeichen nicht für jeden möglich. Sie unterliegt gewissen gesetzlichen Grundlagen, wie einem triftigen Grund für die Haltersuche, und ist gebührenpflichtig. Ohne diesen berechtigten Grund ist es illegal, den Kfz-Halter zu ermitteln. Darauf gehen wir unten genauer ein.
Manchmal lässt sich der Fahrzeughalter aber nicht über das Kfz-Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ermitteln, etwa weil sie nicht bekannt sind. In diesem Fall nutzt die Polizei Angaben wie die Automarke, das Fahrzeugmodell, die Farbe usw., um den Halterkreis einzuschränken.
Rechtliche Grundlagen zur Halterermittlung in Deutschland
Halterdaten sind personenbezogene Daten. Sie unterliegen somit dem Datenschutz und sind Eigentum des Fahrzeughalters. Ohne Darlegung eines triftigen Grundes ist die Halterabfrage illegal. Die Kfz-Zulassungsbehörde bzw. das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) übermitteln die Daten daher nur, wenn der Antragstellende glaubhaft begründen kann, dass die Daten benötigt werden, um
- eigene Rechtsansprüche oder Rechtsansprüche anderer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu befriedigen bzw. abzuwehren oder
- um gegen im Straßenverkehr begangene Verstöße zu klagen.
(Den genauen Wortlaut findest du in § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz StVG.)
Die Registerauskunft ist also zulässig, wenn du nach einem Unfall mit Fahrerflucht, oder weil dir jemand die private Einfahrt zuparkt und du den Abschleppdienst rufen musst, den Kfz-Halter ermitteln musst, um die Kosten einzufordern. Den rechtmäßigen Besitzer bei einem Gebrauchtwagenkauf ermitteln zu wollen, ist dagegen keine gute Idee. Denn hier handelt es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, und du könntest für deine missbräuchliche Abfrage strafrechtlich belangt werden – samt Datenschutzverstoß. Auch ein Bericht zur Fahrzeughistorie kann an diesem Umstand nichts ändern. Er kann jedoch – neben vielen weiteren nützlichen Informationen – Angaben machen, wie viele Vorbesitzer ein Fahrzeug hatte. Wie das geht und welche Vorteile das hat, erfährst du weiter unten.
Wie immer im Leben hat diese Regel auch hier eine Ausnahme: Denn § 39 Absatz 3 StVG erlaubt eine eingeschränkte Auskunft dann, wenn gegen den Betroffenen z. B. Unterhaltsansprüche oder offene Forderungen von mindestens 500 € seitens der Sozialkassen bestehen. Auch hier gilt jedoch, dass die Abfrage des Kfz-Halters nur zulässig ist, wenn ohne Kenntnis dieser Daten die Geltendmachung des Anspruchs unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre.
Somit ist die Halterabfrage eines Kraftfahrzeugs nicht nur der Polizei, Behörden oder Anwälten vorbehalten, sondern steht auch Privatpersonen und Unternehmen bei berechtigten Anliegen offen. Das trifft auch auf zuständige Stellen im Ausland zu (§ 37, § 37b StVG).
Übrigens: Der Fahrzeughalter wird i. d. R. nicht über die Halterabfrage informiert, insbesondere bei behördlichen Ermittlungen. Bei privaten Anfragen, beispielsweise nach einem Unfall, kann es vorkommen, dass der Kfz-Halter über die Suche in Kenntnis gesetzt wird, je nach Art der Anfrage und den gesetzlichen Bestimmungen.
Möglichkeiten zur Identifizierung des Fahrzeughalters
Der Halter eines Kraftfahrzeugs lässt sich also über das Nummernschild oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ermitteln. Hier führen alle Wege nach Flensburg zum Kraftfahrzeug-Bundesamt. Doch auch Kfz-Zulassungsstellen, Polizei und andere berechtigte Stellen können bei der Halterermittlung hilfreich sein.
Überprüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist die zentrale Stelle für die Speicherung und den Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten in Deutschland. Neben anderen Funktionen führt sie das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) und ermöglicht berechtigten Stellen, und in bestimmten Fällen auch Privatpersonen, notwendige Informationen zur Halterermittlung schnell und effizient abzurufen, während es gleichzeitig den Datenschutz der betroffenen Personen sicherstellt.
Eine Registerauskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist schriftlich auf dem Postweg, aber auch online möglich. Für die Online-Registerauskunft sind allerdings einige Voraussetzungen nötig: So muss bei deinem Ausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein, du benötigst die zugehörige sechsstellige PIN und ein Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenlesegerät. Bei der schriftlichen Auskunft fallen immer Gebühren gemäß der zugrundeliegenden Gebührenordnung von i. d. R. 5,10 € an. Auch bei der Online-Auskunft erfolgt die Halterermittlung nicht umgehend, da es sich lediglich um den Antrag handelt. Wurde er bewilligt, erfolgt die entsprechende Auskunft schriftlich.
Anfrage bei der Polizei oder Strafverfolgungsbehörden
Oft ist eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr der Anlass, den Kfz-Halter ermitteln zu müssen, und die Polizei ist dann nicht weit. In einfachen Fällen (z. B. Parkraumverstöße) kann dies aber genauso gut das Ordnungsamt sein.
Das Ermitteln des Kfz-Halters durch die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden ist ein fest etabliertes Verfahren und basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen, die einen rechtmäßigen und datenschutzkonformen Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister ermöglichen.
Wichtig:
Die Halterermittlung bedeutet nicht automatisch, dass der Fahrzeughalter auch der Fahrer des Fahrzeugs ist. Die Polizei ermittelt zunächst den Halter, um zu klären, wer das Fahrzeug zur fraglichen Zeit gefahren hat. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens kann der Halter dazu aufgefordert werden, den tatsächlichen Fahrer zu benennen.
Ist die Polizei vor Ort, so ist der berechtigte Grund für eine Ermittlung des Fahrzeughalters meist offenkundig. Und wenn sie nicht von sich aus bereits tätig wird, ist der nächste Schritt, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Hierfür benötigst du
- das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, dessen Halter ermittelt werden muss,
- eine genaue Beschreibung des Vorfalls,
- deine Kontaktdaten für etwaige Rückfragen und zur Information über den Fortgang des Verfahrens.
Im Rahmen der Ermittlungen kann die Polizei nun das Zentrale Fahrzeugregister abfragen. Hier entscheidet sie selbst, ob eine Registerauskunft rechtlich gerechtfertigt ist. Dabei erfährst du den Fahrzeughalter aus Datenschutzgründen i. d. R. nicht. In einigen Fällen kannst du aber über deine Versicherung oder im Rahmen eines Zivilverfahrens auf die Halterdaten zugreifen, wenn dies zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erforderlich ist.
Übrigens: Du kannst beim Kraftfahrt-Bundesamt auch Fahrzeughalterdaten über dich selbst beauskunften, denn gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hast du ein Recht auf eine Selbstauskunft, um zu erfahren, welche Daten über dich gespeichert sind. Eine Selbstauskunft ist kostenlos.
Einsatz von Online-Diensten
Neben der Online-Registerabfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt finden sich im Internet zahlreiche Angebote, die eine vermeintlich unkomplizierte Ermittlung des Fahrzeughalters mittels Kfz-Kennzeichen versprechen. Aber auch diese Anbieter müssen sich letztlich mit ihrer Halteranfrage an eine Kfz-Zulassungsstelle und damit an das ZFZR wenden; alles andere würde gegen geltendes Recht verstoßen. Somit ist der Nutzen dieser Angebote zumindest fraglich.
Übrigens: Welche Daten im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert werden dürfen, ist genauso gesetzlich geregelt (vgl. § 33 StVG) wie die bei einer Registerabfrage übermittelten Daten (§ 39, Abs. 1 StVG). Dazu gehören:
- Name des Fahrzeughalters
- Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs,
- Name und Anschrift des Versicherers und Nummer des Versicherungsscheins,
- ggf. Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses oder Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht,
- Kfz-Kennzeichen und Zeitpunkt der Zuteilung des Kennzeichens.
Fahrzeughistorie und FIN-Prüfung mit carVertical Online-Diensten
Einige Informationen über das betreffende Fahrzeug kannst du aber auch über einen Bericht zur Fahrzeughistorie online ermitteln. Für diesen kostenpflichtigen Service ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erforderlich (engl.: Vehicle Identification Number, VIN), die du bei vielen Pkws durch die Windschutzscheibe auf der Fahrerseite ablesen kannst.
Bei carVertical kannst du einen Bericht zur Fahrzeughistorie bequem online erwerben. Und für den Fall, dass du die FIN zunächst nur überprüfen möchtest, bietet carVertical den VIN Decoder an. Er sagt dir, ob die FIN überhaupt existiert (oder vielleicht gefälscht wurde), und nennt grundlegende Fahrzeugdaten, wie Marke, Modell und Motortyp.
Auch wenn ein Bericht zur Fahrzeughistorie den aktuellen Halter eines Fahrzeugs nicht preisgeben kann (bzw. darf – Datenschutz, wir erinnern uns), so enthält er doch viele nützliche Informationen, die für deine fundierte Recherche unentbehrlich sind.
So listet der Abschnitt „Zeitraum” etwa chronologische Ereignisse auf (soweit in den Datenbanken erfasst), aus dem sich frühere Halterwechsel erkennen lassen, etwa weil das Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde.
Dazu kann dir ein Bericht zur Fahrzeughistorie historische Kilometerstände liefern, mit dem du beurteilen kannst, wie das Fahrzeug genutzt und ob der Kilometerzähler eventuell manipuliert wurde.
Und sollten zu dem gesuchten Fahrzeug Schadensaufzeichnungen vorliegen, erhältst du diese mit einer Einschätzung der Schadenshöhe ebenfalls angezeigt. Oft sind diese Informationen noch mit historischen Fotos vom Fahrzeug ergänzt, die den äußeren Fahrzeugzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt zeigen.
Aber der Bericht von carVertical kann noch mehr. Unsere neue KI-Schadensfunktion kann durch die Analyse vorhandener Fahrzeugbilder sichtbare Schäden erkennen – selbst dann, wenn auf keine früheren Schadensprotokolle zugegriffen werden kann. Außerdem warnt dich die Künstliche Intelligenz, wenn sie aus der Historie erkennt, dass sich Zeitpunkt und Aufenthaltsort des Fahrzeugs mit einem Ereignis deckt, an dem ein Unwetter oder eine Naturkatastrophe stattgefunden hat.
Neben Importinformationen und Halterwechseln, Schadensprotokollen und Kilometerständen findest du zudem noch:
- allgemeine technische Angaben zum Fahrzeug
- historische Fotos
- Diebstahlaufzeichnungen
- Rückrufe des Fahrzeugherstellers
- TÜV sowie frühere und anstehende Wartungsarbeiten
- Einschätzung des Marktwertes
- Käufercheckliste
carVertical ist die größte Online-Datenbank zur Fahrzeughistorie von Gebrauchtwagen. Sie enthält mehr als eine Milliarde Fahrzeuginformationen aus der ganzen Welt und bündelt diese aus über 900 Datenquellen aus 35 Ländern, einschließlich Kfz-Zulassungsstellen, staatlichen Registern, Versicherungsgesellschaften und Strafverfolgungsbehörden.
Auch wenn dir also ein Bericht zur Fahrzeughistorie den aktuellen Fahrzeughalter nicht verraten darf, kann er dir einen Eindruck geben, durch wie viele Hände das Fahrzeug schon gegangen ist, und enthält viele weitere nützliche Informationen über dessen Vorgeschichte. Damit bist du bei deinem nächsten Gebrauchtwagenkauf bestens gerüstet, um Betrügern aus dem Weg zu gehen und einen fairen Preis zu verhandeln. Schau dir einen Beispielbericht an, um mehr über die Vorteile zu erfahren.
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