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Ab wann ist ein Auto nicht mehr unfallfrei?

Renata Liubertaitė

Renata Liubertaitė

Wer sich schon einmal nach einem neuen Gebrauchtwagen umgesehen hat, dem dürfte der Begriff „unfallfrei“ bereits begegnet sein. Gebrauchtwagenhändler werben häufig mit diesem Begriff, da er einen erheblichen Unterschied im Fahrzeugwert ausmacht. Unfallfreie Autos haben einen deutlich höheren Marktwert als vergleichbare Unfallwagen, dementsprechend wird die Unfallfreiheit grundsätzlich immer auch als ein gewichtiges Verkaufsargument angeführt.

Die meisten Gebrauchtwagen sind im rechtlichen Sinne nicht immer unfallfrei, wie in vielen Verkaufsangeboten behauptet wird. Zwar gibt es einige Unklarheiten darüber, inwieweit sich ein geringfügiger Schaden von einem erheblichen Schaden unterscheidet, allerdings definiert der Gesetzgeber genau, was ein sogenannter Bagatellschaden und was ein Unfallschaden ist.

Da sowohl bei Käufern als auch bei Verkäufern in diesem Punkt oft Unklarheit herrscht, kommt es nach einem Gebrauchtwagenkauf nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Was bedeutet also „Unfallfreiheit“ und ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

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Unfallfrei vs. Unfallwagen

Die Unterscheidung der Begrifflichkeiten und ab wann ein Auto als Unfallwagen gilt, kann sich schwierig gestalten. Ein Auto mag bereits in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, muss aber deswegen nicht zwangsweise als Unfallwagen eingestuft werden.

Vergleich: Unfallfrei vs. Unfallwagen

Wann ist ein Auto unfallfrei?

Wenn das Auto nur einen geringfügigen Schaden erlitten hat (auch „Bagatellschaden“ genannt), bleibt der Status der „Unfallfreiheit“ weiterhin bestehen. Die Definition „unfallfrei“ wird in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 2 U 31/74) näher erläutert. Obwohl dieses Urteil aus dem Jahr 1975 schon etwas älter ist, wird es auch heute noch in Gerichtsverfahren als maßgeblich angesehen. Demnach bedeutet der Begriff „Unfallfreiheit“ oder „unfallfrei“, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Unfallschadens schließt Bagatellschäden und Schönheitsfehler aus.

Ein Bagatellschaden liegt in der Regel vor, wenn es sich um einen Schaden handelt, der mit geringem Reparaturaufwand und geringen finanziellen Mitteln behoben werden kann. Beispiele sind Park- und Rangierschäden wie oberflächliche Kratzer und kleine Dellen im Lack, Schrammen an der Stoßstange oder an verschiedenen Karosserieteilen.

Ab wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

Ein Unfallschaden, der über einen geringfügigen optischen Mangel hinausgeht, ist ein Unfallschaden und führt zur Einstufung als Unfallwagen. Unabhängig von der Art des Unfalls wird die Qualität des Schadens bewertet. Wichtig ist, dass keine tragenden Teile, die Fahrzeugstruktur, technische oder sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind und der Schadenswert einen bestimmten Reparaturumfang nicht überschreitet.

Eine Kostengrenze für die Reparatur eines solchen Bagatellschadens ist gesetzlich nicht näher definiert und die bisherigen Gerichtsurteile waren in dieser Frage nicht immer einheitlich. Es gibt jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004, das besagt, dass die Reparaturkosten einen Betrag von 700 Euro nicht übersteigen dürfen. Dieser Betrag gilt grundsätzlich als Richtwert. Kommt es zu einem Prozess, werden häufig weitere Faktoren herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Unfallschaden vorliegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Alter
  • Kilometerstand
  • Umfang der Reparatur
  • betroffene Bauteile
  • Wertminderung

Einfluss sicherheitsrelevanter Komponenten auf die Einstufung als Unfallwagen

Die Beschädigung jeglicher sicherheitsrelevanter Fahrzeugteile wird ausnahmslos als Unfallschaden klassifiziert, unabhängig davon, ob der Schaden repariert wurde. Zu diesen Teilen gehören insbesondere:

  • Rahmen
  • Karosserie
  • Fahrwerk
  • Achsen
  • Lenkung
  • Bremsen und Bremsanlage
  • Sicherheitssysteme (ESP, ABS usw.)
  • Airbags

Als Unfallschaden gilt nach der Definition des Bundesgerichtshofes auch jeder Blechschaden, selbst wenn er eher geringfügig ist. Sind also Karosserieteile wie Türen, Kotflügel oder Motorhaube beschädigt, gilt das Auto in der Regel bereits als Unfallfahrzeug.

Es gibt aber auch Ausnahmen, denn im Einzelfall kann vor Gericht individuell entschieden werden, ob ein leichter Blechschaden als Bagatellschaden anerkannt wird. Dabei werden auch Details wie das Alter des Fahrzeugs, der Kilometerstand und die Wertminderung im Verhältnis zum Verkaufspreis berücksichtigt.

Wie leichte vs. schwere Schäden den Fahrzeugstatus beeinflussen

Ein Verkehrsunfall hat in der Regel keine gravierenden finanziellen Folgen, da die Kasko- oder Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Nach der Reparatur ist das Fahrzeug wieder voll funktionsfähig und sieht tadellos aus. Doch wie wirkt sich das auf einen späteren Verkauf aus?

Die Unterscheidung zwischen leichtem und schwerem Schaden entscheidet darüber, ob das Auto künftig als Unfallwagen deklariert werden muss. Und oft ist es nur ein schmaler Grat zwischen einem meldepflichtigen Unfallschaden und einem einfachen Bagatellschaden. Kleinere Reparaturen wie das Nachlackieren von Kratzern oder das Ausbeulen kleiner Dellen müssen beim Verkauf des Fahrzeugs nicht angegeben werden.

Werden nach einem Unfall größere Reparaturen wie großflächige Ausbesserungen, Neulackierungen oder der Austausch eines für die Fahrsicherheit relevanten Fahrzeugteils durchgeführt, gilt das Fahrzeug unwiderruflich als Unfallwagen, was beim Verkauf immer angegeben werden muss. Diese Bezeichnung führt nicht nur zu einem negativen Eindruck beim Verkauf, sondern auch zu einer entsprechenden Wertminderung.

Neben der üblichen Offenbarungspflicht sind Gebrauchtwagenhändler, abgesehen von einer Garantie, zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet. Die Laufzeit der Gewährleistung für Gebrauchtwagen beträgt üblicherweise 1 oder 2 Jahre. Während dieser Zeit haften sie für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden.

Rechtliche und verkaufstechnische Konsequenzen für Unfallwagen

Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ist eine Gebrauchtwagengarantie freiwillig. Was dabei abgedeckt ist, hängt vom individuellen Zusatzangebot des Händlers ab und kann zu unterschiedlichen Bedingungen und für bestimmte Bauteile und Zeiträume gelten.

Unfallschäden unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht. Das bedeutet, dass der Autoverkäufer beim Verkauf eine Offenbarungspflicht hat und den potenziellen Käufer über jeden Unfallschaden, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht, aufklären und dies im Kaufvertrag festhalten muss. Stellt sich bei einer Begutachtung heraus, dass es sich um einen Unfallschaden handelt, kann der Käufer nach § 323 BGB nachträglich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde. Ein vorsätzliches Verschweigen von Unfallschäden gilt als arglistige Täuschung und kann zur Anzeige gebracht werden.

Bei einem Privatverkauf solltest du das Auto nur dann als unfallfrei deklarieren, wenn du die Unfallfreiheit zweifelsfrei bestätigen und beweisen kannst. Ansonsten ist es ratsam, im Vertrag den Vermerk „unfallfrei laut Vorbesitzer“ hinzuzufügen. Diese Angabe bedeutet, dass das Fahrzeug nach Kenntnis des Verkäufers unfallfrei ist. Damit gilt die Garantie der Unfallfreiheit nur für die Zeit, in der das Fahrzeug im Besitz des Verkäufers war, womit die Gewährleistung für den Gebrauchtwagen in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Überprüfe den Zustand eines Gebrauchtwagens vor dem Kauf mit carVertical

Leider ist es heute keine Seltenheit, dass Unfallschäden repariert und verschwiegen werden. Reparaturen hinterlassen jedoch immer Spuren und können entsprechend überprüft werden.

Mit unserem Bericht zur Fahrzeughistorie kannst du außerdem schnell und einfach online überprüfen, welche Schäden bisher von Versicherungen oder Werkstätten gemeldet wurden. carVertical greift auf eine Vielzahl von Datenbanken zu und bietet so einen umfassenden Überblick über die registrierten Unfälle, um das Ausmaß der Schäden und den potenziellen zukünftigen Wartungsbedarf besser einschätzen zu können.

Schadensprotokolle im carVertical-Bericht

Neben den Schadensprotokollen liefert der Bericht zur Fahrzeughistorie weitere wertvolle Informationen, die bei der Bewertung eines Gebrauchtwagens entscheidend sein können.

Ein wichtiger Bestandteil sind die durch Wartungen und Reparaturen erfassten Kilometerstände, die helfen, mögliche Tachomanipulationen zu erkennen und den tatsächlichen Zustand und Verschleiß besser einschätzen zu können. Darüber hinaus enthält der Bericht technische Spezifikationen, Ausstattungsmerkmale, den rechtlichen Status und, falls vorhanden, historische Fotos, die einen zusätzlichen Einblick in den früheren Zustand des Fahrzeugs geben.

Die Verfügbarkeit der Informationen kann zwar je nach Fahrzeughistorie variieren, der carVertical-Bericht bietet jedoch wertvolle Transparenz, um mehr Klarheit und Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf zu gewinnen.

Kilometerstände im carVertical-Bericht

Bei der persönlichen Besichtigung des Gebrauchtwagens solltest du weder auf eine genaue Sichtprüfung noch auf eine Probefahrt verzichten. Achte darauf, dass keine technischen Mängel oder unbekannte Geräusche auftreten, alle Karosserieteile fest sitzen, alle Spaltmaße stimmen und die Lackierung gleichmäßig erscheint.

Um auf Nummer sicher zu gehen, besteht die Möglichkeit, einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, der die reparierten Schäden genauer begutachtet und bewertet. Dies empfiehlt sich allerdings nur, wenn das Fahrzeug bereits gekauft wurde und ein konkreter Verdacht besteht.

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Häufig gestellte Fragen

Renata Liubertaitė

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Renata Liubertaitė

Renata ist Autorin mit mehr als 8 Jahren Erfahrung in den Bereichen Verlagswesen, Marketing und SaaS-Unternehmen. Das Schreiben über hochtechnische Themen hat sie in verschiedenen Bereichen gelernt. Sie schafft es komplexe Dinge in verständliche Worte zu fassen. Wenn sie nicht gerade für carVertical schreibt, liebt sie Heimwerkerprojekte und spontane Fahrradtouren.